Die Rolle des Holocausts und der Juden im Bekenntnis

Vorab: Der Privatmann Hendrik Meyer

Als Mensch habe ich Ansichten zu vielen Dingen. Diese sind jedoch normalerweise nicht von öffentlichem Interesse. Sie sind weder autorisiert durch meinen Gott noch sind sie notwendigerweise fundierter und somit maßgeblicher als die Meinungen und Urteile jedes anderen. Deshalb drängt es mich nicht, meine persönlichen Ansichten zu Themen wie dem Klimawandel, der sozialen Gerechtigkeit, dem Vegetarismus, der Saumlänge von Damenröcken oder wozu sonst kundzutun. Und wenn ich es doch tue, so sind es eben die Ansichten eines Privatmannes, nicht mehr und nicht weniger.

Weil es Menschen aber oft schwerfällt, zwischen dem Boten als Person und seiner Botschaft zu unterscheiden, will ich in diesem Fall eine Ausnahme machen. Ich habe viele Bücher über den Zweiten Weltkrieg gelesen, über Antisemitismus und Judenverfolgung und ihre Entrechtung und Ermordung im Dritten Reich. Und dies schon als junger Mann. Ich habe sogar KZ-Gedenkstätten besucht. Ich empfand dies alles als abscheuliche, durch nichts zu rechtfertigende Verbrechen, die mich mit Entsetzen und Scham erfüllen – und zwar bis heute.

Der Holocaust aus Sicht Euródins

Soweit zum privaten Menschen Hendrik Meyer. Überlegen wir uns nun, wie Euródin die Jahre 1933 bis 1945 von dort oben betrachtet haben muss. Da treibt dort unten ein Herr namens Adolf Hitler sein Unwesen, der sich nicht einmal auf die germanische Religion beruft, sondern bis zu seinem Freitod ein bekennender Katholik ist. Die Verwendung einiger Runen als Zierrat auf Uniformen und eines eher hinduistischen als germanischen Symbols wie des Hakenkreuzes ändert daran nichts. Die germanische Religion spielte keine Rolle für Hitler, der sie wohl als jämmerlichen, klapprigen Esel ansah im Vergleich zum damals noch mächtigen, glänzenden Ross des Christentums, das ihn, dem Religion in Wahrheit vermutlich überhaupt nicht wichtig war, an die Macht tragen sollte. Konsequenterweise grüßte man sich damals auf der Straße mit ausgetrecktem Arm nicht mit „Heil Odin!“, „Heil Jesus!“ oder – noch naheliegender – mit „Heil Deutschland!“, sondern bekanntlich mit „Heil Hitler!“.  Hitler inszenierte einen extremen Personenkult um sich herum, wie alle Tyrannen, die instinktiv um die Schwäche und Widersprüchlichkeit der ihre Macht tragenden Idee wissen.

Damit beging er aus Sicht Euródins das erste unverzeihliche Verbrechen. Er setzte sich selbst an die Stelle Gottes, was kein Mensch tun darf.

Weiterhin führte dieser Hitler einen grausamen und unprovozierten Krieg gegen seine europäischen Brüder und Schwestern. Die osteuropäischen unter ihnen wollte er sogar zu Menschen minderen Ranges erklären, sie im Grunde zu Sklaven machen, die den Lebensraum für das deutsche Volk bewirtschaften sollten. Das war aus Euródins Sicht Hitlers zweites unverzeihliches Verbrechen. Du darfst deinen Bruder nicht entrechten und versklaven – innerhalb der göttlichen Familie so wenig wie in der biologischen.

Und die Juden? Zunächst einmal ist zu klären, was „Jude“ aus Sicht unseres Gottes überhaupt bedeutet. Ob es eine jüdische Rasse eigentlich gibt, oder Juden nur eine Ethnie sind, ist eine nicht leicht zu beantwortende Frage, die hier aber ohnehin keine Bedeutung hat und deshalb nicht weiterverfolgt werden soll. Wesentlich ist jedoch, dass es keinen jüdischen Gott gibt. Jahwe ist nur ein anderer Name für den Christengott, für Allah oder für Vili – den afrikanischen Gott. Entscheidend ist somit nicht, ob sich jemand im religiösen Sinn als Jude bezeichnet, sondern von welchem der drei tatsächlich existierenden Götter Euródin, Vili oder Vé seine Seele geweiht wurde. Da viele der europäischen Juden seit Jahrhunderten hier lebten und sich oft auch mit Nichtjuden vermischten, dürften nicht wenige der „jüdischen“ Opfer des Nationalsozialismus über die Regeln der Seelenweihe in Wahrheit Euródins eigene Seelenkinder und damit unsere europäischen Brüder und Schwestern gewesen sein. Man mag Hitler zugutehalten, dass er dies nicht wissen konnte. Das ändert aber nichts daran, dass auch die Ermordung der Juden zumindest zu einem beträchtlichen Teil ein Brudermord war.

Und die anderen? Die sich nicht vermischt hatten, noch überwiegend ihre afrikanische Abstammung in sich trugen und deren Seelen von Vili (oder keinem Gott) geweiht waren? Hier unterscheidet sich die Auffassung der Götter, somit auch Euródins, grundlegend von der menschlichen, zumindest der zeitgenössischen europäischen und ebenso vom Empfinden des Privatmannes Meyer. Womit wir gelangen zum Boten Hendrik Meyer, der kundtut, was sein Gott ihm aufgetragen hat, und dabei Dinge ausspricht, die andere verstören, verletzen, ja sogar empören mögen. Die Götter dort oben gehen ihrem Geschäft seit Jahrmilliarden nach, es gibt nichts, was sie nicht schon erlebt hätten, ihnen ist buchstäblich nichts Menschliches (oder Nichtmenschliches) fremd. Sie haben Dinge gesehen, die den Holocaust im Vergleich als klein und harmlos erscheinen lassen, von kosmischen Katastrophen bis hin zu zivilisatorischen Gräueltaten. Sie haben eine andere Perspektive und verfolgen andere Ziele.

Euródin wird die Angelegenheit so sehen: Die Juden waren nicht die große Gefahr, die das deutsche Volk ins Unglück zu stürzen drohte. Dies war nur Hitlers Obsession, der nach einem Sündenbock für alles suchte. Es gab somit keinen Grund, sie bestialisch in Waggons zu sperren, auszubeuten oder zu vergasen. Damit war die Ermordung der Juden, selbst, soweit sie kein Brudermord war, in jedem Fall schändlich. Euródin fordert auch nicht, dass wir Denkmäler errichten, mit denen wir unser dieser Taten rühmen. Wir Deutschen dürfen und sollen uns dessen schämen, wir durften und sollten Sühne dafür leisten. Dann fragt sich Euródin aber nach der Auswirkung all dessen auf sein eigenes Urvolk.  Wem hat die Ermordung der Juden geschadet? Abgesehen von einer allerdings nicht unbeträchtlichen kulturellen, geistigen und wirtschaftlichen Selbstverstümmelung (auf all diesen Feldern leisteten und leisten Juden wichtige Beiträge) waren diese Auswirkungen eher gering. Die Ermordung der „echten“ Juden hat vor allem den Juden, damit dem Urvolk Vilis geschadet, nicht seinem eigenen.

Was für Ihn somit aus dem Holocaust folgt

Nun komme ich zum mutmaßlich irritierendsten Teil der Botschaft, die ich zu verbreiten habe: Für Euródin folgt aus dem Holocaust für sich genommen – gar nichts. Die Schandtat ändert nichts an seinem Auftrag an uns, friedlich unter uns zu bleiben, uns zu vermehren und zu erhalten und uns vorzubereiten auf Ragnarök, nach dem wir – oder zumindest diejenigen unter uns, die sich zu ihm bekennen – einen neuen Staat, ja eine neue europäische Zivilisation nach seinen Regeln errichten sollen. Das Vergangene ist geschehen und man kann schon deshalb nicht aus der Geschichte lernen, weil sie sich niemals genau wiederholt. Die neuen ethnischen Gruppen meist afrikanischer Provenienz in Europa werden nach Ragnarök freiwillig in großer Zahl in ihre alte Heimat zurückkehren, weil der zusammengebrochene und folglich nicht mehr unterstützungsfähige Staat ihnen für lange Zeit kein besseres Leben mehr bieten kann. Man muss sie also gar nicht zwangsweise deportieren und wollte man es versuchen, würden sie sich wehren und der Ausgang eines solchen Kampfes wäre mehr als ungewiss. Was in den Dreißiger und Vierziger Jahren des Zwanzigsten Jahrhunderts geschehen ist, wird sich so oder so nicht wiederholen.

Euródin hat uns ein Ziel für die Zukunft vorgegeben und die Vergangenheit spielt dafür keine Rolle. Ragnarök wird nicht das Ende der Geschichte sein. Es wird der Anfang einer neuen Geschichte sein, eine Stunde Null, und all die Mythen, Erinnerungen und Denkmäler, die wir jenseits der Religion brauchen, werden wir erst nach und nach bestimmen und errichten. Das Geschichtsbuch beginnt mit einer frischen, leeren Seite und wird sich sukzessive wieder füllen. Der Holocaust wird keinen Platz in ihm haben, denn er trägt nichts zu unserem Zusammenleben und unserem Zusammenhalt bei. Man kann auch nichts grundsätzlich aus ihm lernen, denn Gewalt gegenüber Fremden außerhalb der Gruppe ist – so unerfreulich sie sein mag – ein nie ganz zu vermeidender Teil des menschlichen Lebens wie der ganzen Natur, selbst wenn sie in diesem Fall ungerechtfertigt gewesen ist. Hingegen kann und muss ein neues gemeinsames europäisches Geschichtsbild darauf ausgerichtet sein, die Einigkeit und den Frieden im Inneren zu fördern.

Und wer dies anders sieht? Alles, was ich im Namen meines Gottes sage, bezieht sich nur auf die, die sich freiwillig zu ihm bekennen. Die anderen – mögen sie nach Ragnarök ihren eigenen Staat errichten, einen mit offenem Grenzen und einem ethnisch und religiös neutralen Selbstverständnis, in dem der Holocaust der moralische Fixstern ist, von dem alles weitere ausgeht. Auf Nachsicht im Jenseits brauchen sie allerdings nicht zu hoffen.

Welchen Platz könnten Juden (oder andere ethnische oder religiöse Minderheiten) in einem Staat nach Euródins Regeln nach Ragnarök haben?

Für einen Staat nach Euródins Gesetz – wohlgemerkt gegründet von Freiwilligen und zu einem Zeitpunkt, an dem der alte Staat aufgehört hat zu existieren – gilt die Nummer Fünfzehn der Fünfzehn Wahrheiten und Pflichten: „Jene, deren Seele von einem fremden oder keinem Gott geweiht sind, können unsere Gäste sein, niemals aber Teil unseres Bundes.“

Dies bedeutet konkret, dass sie weder einer Church of Euródin beitreten noch Bürgerrechte innehaben können. Sie werden weder wählen noch gewählt werden können und ihre sonstigen Rechte vom Waffenbesitz über den Immobilienerwerb bis hin zur Tätigkeit als Beamter und zum Aufenthaltsrecht unterscheiden sich ebenso von denen eines Staatsbürgers, wie dies bis heute allgemein für Ausländer im Vergleich zu Inländern üblich ist. Für sie gilt ein Gastrecht und ihre Duldung hängt auch ab von ihrer Zahl und dem Grad der Nützlichkeit, den sie für die Gemeinschaft haben. Darüber hinaus muss klipp und klar gesagt werden: Jemand, dessen Seele nicht von Euródin geweiht wurde (hilfsweise an seiner genetischen Abstammung festgemacht) kann unter keinen Umständen Bürger eines Staates nach dem Gesetz von Euródin werden. Auch nicht, wenn er Weltfußballer des Jahres wäre, Nobelpreisträger oder sagenhaft reich, wenn er verspräche, uns unermesslichen Wohlstand zu verschaffen. Allenfalls kann er Gast jenes Staates sein.

Gilt das aber vor dem dunklen historischen Hintergrund auch für Juden? Muss man in diesem Fall nicht andere Maßstäbe anlegen? Ehe ich fortfahre, möchte ich wieder einmal den Privatmann Hendrik Meyer zu Wort kommen lassen. Ich habe nichts gegen Juden. Ich habe nur gute Erfahrungen mit ihnen gemacht, ich empfinde sie sogar – eben auch, weil sie sich oft genetisch schon mit uns Europäern vermischt haben – als mir wesensverwandt in ihrem Denken, Handeln und Fühlen. Als ich einst als junger Mann um die Welt reiste, weilte ich auch eine Zeit lang in Israel und war beeindruckt davon, was die Israelis damals schon mit Fleiß, Disziplin und Intelligenz der Wüste abgerungen hatten im Vergleich zu ihren arabischen Nachbarn. (Heute ist Israel bekanntlich einer der wissenschaftlich und technologisch führenden Staaten der Welt.) Und niemand dort sprach mich auf meine deutsche Herkunft an.

Doch zurück zum Propheten Meyer, der verkünden muss, was sein Gott ihm aufgetragen hat. Für die Juden, beziehungsweise diejenigen, die sich als solche bezeichnen, gilt trotz allem im Grundsatz das Gleiche wie für die anderen. Wenn sie überwiegend europäischer Abstammung sind, können sie, so sie dies wollen, Mitglied eines Staates nach Euródins Gesetz werden – mit allen Rechten, aber auch Pflichten. Und dies schließt – denn offensichtlich hätte das Bekenntnis in einem solchen Staat den Rang einer Staatsreligion – auch zumindest eine religiöse Neutralität ein. Sie müssten sich also nicht offen zu Euródin bekennen, dürfen sich aber auch nicht gegen ihn wenden. Fremdgötterei ist dem europäischen Staatsbürger nicht erlaubt, sie vereinbart sich nicht mit seiner Treupflicht, und ihm kann nur die passive Religionsfreiheit zugestanden werden, also das Recht, an nichts zu glauben. Nur wer sich als Kind Vilis oder Vés offenbart, darf seine hergebrachte Religion, sei es das Judentum, der Islam, der Buddhismus oder der Hinduismus, auf diskrete, nicht öffentliche Weise und nicht bekehrend weiter ausüben. (Das Christentum wäre in einem Staat nach dem Gesetz Euródins in jedem Fall verboten.)

Ein Zugeständnis könnte jedoch sein, dass man bei der Verleihung von Gastrechten im Fall der Juden Großzügigkeit walten lässt. Schließlich sind sie friedlich und fleißig und keine Bedrohung für uns, sondern im Gegenteil eine geistige, kulturelle und wirtschaftliche Bereicherung.

Könnten Juden oder andere ethnische oder religiöse Minderheiten vor Ragnarök dem Bekenntnis beitreten?

Die Frage mag merkwürdig klingen. Wieso sollte jemand, der sich als Jude, als Muslim, als Araber oder Afrikaner oder Asiat versteht, einer so offensichtlich ethnisch und religiös auf Europäer abgestellten Religion beitreten wollen? Nun, Menschen tun die seltsamsten Dinge aus den seltsamsten Gründen. Gäbe es also schon vor Ragnarök eine Church of Euródin, müsste sie sich zu so einem Ansinnen verhalten und dabei auch den rechtlichen Rahmen beachten, den ihnen das ja noch herrschende System vorgibt.

Die Antwort muss heißen: Selbstverständlich sollen und können nur Menschen überwiegend europäischer Abstammung Mitglied werden – auch das folgt aus der Nummer Fünfzehn. Dies ist ebenso im Interesse desjenigen selbst, der sonst seinen wahren Gott, sei er Vé oder Vili, erzürnen würde. Ungeweihten würde ein Beitritt wohl nicht schaden, aber er würde ihnen auch nichts nutzen und Euródin verärgern, der ausschließlich mit den Seinen verkehren möchte. (Von aus Grenzfällen resultierenden Irrtümern einmal abgesehen. Da darf man wiederum großzügig sein.) Eine generelle Ausnahme für Ungeweihte ist nur denkbar für den Fall, dass sei geweihte Kinder haben.

Und wenn der Staat eine solche Church of Euródin verböte mit der Begründung, dass die Nichtzulassung von Nichteuropäern ein Verstoß gegen Nichtdiskriminierungsgesetze, die Menschenwürde etc. wäre? Ich bin der Auffassung, dass die in Deutschland grundgesetzlich garantierte Religionsfreiheit auch das Recht beinhalten muss, eine zwar nicht theoretisch-theologisch aber handlungspraktisch ethnisch definierte Religion zu gründen. Schließlich werden jüdische Gemeinden in Deutschland auch nicht gezwungen, Nichtjuden aufzunehmen.